Ihr Notariat am Kagraner Platz bietet ein umfangreiches Spektrum an Rechtsdienstleistungen an. Wir berücksichtigen nicht nur die zivilrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, sondern auch die steuerliche Seite der Vorgänge. Als professionelle Berater und erfahrene Begleiter bieten wir sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen individuelle, kompetente und serviceorientierte Lösungen an. Gerne offerieren wir Ihnen Beratung und Vertragsverhandlungen auch in englischer Sprache.
Unternehmen
Unternehmensgründungen
Unternehmensvorsorge
Unternehmensübergabe
General- und Hauptversammlungen
Umgründungen, Fusionen und Übernahmen
Stiftungsrecht
Vertragsrecht
Liegenschaftsrecht
Bau- und Bauträgerrecht
Treuhandschaften
Vollstreckbarer Notariatsakt
Beglaubigung und Beurkundung
Privatpersonen
Kauf, Schenkung oder Übergabe
Liegenschaftsrecht
Treuhandschaften
Grundbuchseingaben
Privatstiftungen
Testamente
Beglaubigungen
Ehe- und Partnerschaftsverträge
Fortpflanzungsmedizingesetz
Erbrecht
Verlassenschaftsverfahren
Vorsorgevollmacht
Erwachsenenvertretung
Patientenverfügung
Gericht
Gerichtskommissär für Einsicht in Grund- und Firmenbuch
Verlassenschaftsverfahren als Gerichtskommissär
Erbenvertreter
in Verlassenschaftsverfahren
Erwachsenenvertretung
Berufsbild
Der Notar
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes, dem staatliche Autorität übertragen ist, um öffentliche Urkunden zu errichten. Er stellt dabei die Echtheit, Beweiskraft, Aufbewahrung und die Vollstreckbarkeit dieser Urkunden sicher. Der Notar ist vom Gesetz dazu verpflichtet, unparteiisch und objektiv zu sein und genießt öffentlichen Glauben.
Notariellen Urkunden kommt vor Gericht und Behörden eine besondere Beweiskraft zu. Notarielle Urkunden können außerdem genauso vollstreckbar sein wie rechtskräftige Gerichtsurteile.
Der Notar unterliegt besonderer Kontrolle und strikten disziplinarrechtlichen Regeln. Der Notar steht nicht für oder gegen eine Partei, sondern immer für das Recht. Er verhilft den Beteiligten zu ihrem Recht, verhindert Streit und vermittelt dort, wo mit Kompromissen mehr zu erreichen ist als mit einem Gerichtsurteil.
Der Notar als Gerichtskommissär
Einer der wichtigsten Aufgabenbereiche des Notars ist die Tätigkeit als Beauftragter des Gerichts (Gerichtskommissär). Als solcher erfüllt der Notar Aufgaben der Gerichtsbarkeit und übt hoheitliche Gewalt aus.
Die häufigste und wichtigste Aufgabe als „Gerichtskommissär" ist die Durchführung von Verlassenschaftsverfahren, welche in Österreich nach jedem Todesfall automatisch eingeleitet werden.
Notare sind vom Gesetz dazu bestellt, das Verlassenschaftsverfahren für die Gerichte durchzuführen. In dieser Funktion sind Notare als „Gerichtskommissäre“ tätig. Dabei haben sie ganz besondere Pflichten und Aufgaben zu erfüllen.
Informationen
Weiterführende Informationen zu den Dienstleistungen des Notariats und zu aktuellen Themen finden Sie auf der Homepage der Österreichischen Notariatskammer unter www.notar.at/de Unter www.notar.at/de/dienstleistungen erhalten Sie Kurzinformationen und Folder zu den Themen Testament, Familienrecht, Immobilien Kauf und Verkauf, Schenkung und Übergabe,Unternehmensgründung, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Patientenverfügung, Mediation, Schlichtung, Vorsorgevollmacht und Verlassenschaftsverfahren